{"id":8726,"date":"2022-06-23T16:06:19","date_gmt":"2022-06-23T14:06:19","guid":{"rendered":"https:\/\/www.2wcom.com\/geschaftsbedingungen\/"},"modified":"2025-11-11T09:11:12","modified_gmt":"2025-11-11T08:11:12","slug":"geschaftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.2wcom.com\/de\/geschaftsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB)"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"8726\" class=\"elementor elementor-8726 elementor-5519\" data-elementor-settings=\"{&quot;ha_cmc_init_switcher&quot;:&quot;no&quot;}\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-efe0f8d elementor-section-height-min-height elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-items-middle\" data-id=\"efe0f8d\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\" data-settings=\"{&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;,&quot;shape_divider_bottom&quot;:&quot;curve-asymmetrical&quot;,&quot;shape_divider_bottom_negative&quot;:&quot;yes&quot;,&quot;_ha_eqh_enable&quot;:false}\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-shape elementor-shape-bottom\" aria-hidden=\"true\" data-negative=\"true\">\n\t\t\t<svg xmlns=\"http:\/\/www.w3.org\/2000\/svg\" viewBox=\"0 0 1000 100\" preserveAspectRatio=\"none\">\n\t<path class=\"elementor-shape-fill\" d=\"M615.2,96.7C240.2,97.8,0,18.9,0,0v100h1000V0C1000,19.2,989.8,96,615.2,96.7z\"\/>\n<\/svg>\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-50 elementor-top-column elementor-element elementor-element-a8e65a5\" data-id=\"a8e65a5\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-7d34067 elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"7d34067\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h1 class=\"elementor-heading-title elementor-size-xxl\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB)<\/h1>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-96cc868 elementor-widget-divider--view-line elementor-widget elementor-widget-divider\" data-id=\"96cc868\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"divider.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-divider\">\n\t\t\t<span class=\"elementor-divider-separator\">\n\t\t\t\t\t\t<\/span>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-f33e59c elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"f33e59c\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h1 class=\"elementor-heading-title elementor-size-xl\">Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h1>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-b59f163 elementor-widget-divider--view-line elementor-widget elementor-widget-divider\" data-id=\"b59f163\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"divider.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-divider\">\n\t\t\t<span class=\"elementor-divider-separator\">\n\t\t\t\t\t\t<\/span>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-50 elementor-top-column elementor-element elementor-element-ae98e4b\" data-id=\"ae98e4b\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap\">\n\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-2321c66a elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"2321c66a\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\" data-settings=\"{&quot;_ha_eqh_enable&quot;:false}\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-74339a0c\" data-id=\"74339a0c\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-774e8c40 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"774e8c40\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h3>I. Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h3>\n<p>Der Umfang der Lieferungen oder Leistungen (nachfolgend \u201eLieferungen\u201c genannt) ergibt sich aus den schriftlichen Erkl\u00e4rungen beider Vertragsparteien. Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Bestellers gelten nur, wenn sie vom Lieferer oder Dienstleister (nachfolgend \u201eLieferant\u201c genannt) ausdr\u00fccklich schriftlich anerkannt werden.<br>An Kostenvoranschl\u00e4gen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (nachfolgend \u201eUnterlagen\u201c genannt) beh\u00e4lt sich der Lieferer alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie d\u00fcrfen Dritten ohne vorherige Zustimmung des Lieferers nicht zug\u00e4nglich gemacht werden und sind dem Lieferer auf Verlangen unverz\u00fcglich zur\u00fcckzugeben, wenn ihm der Auftrag nicht erteilt wird. Die S\u00e4tze 1 und 2 gelten entsprechend f\u00fcr die Unterlagen des K\u00e4ufers; diese d\u00fcrfen jedoch an solche Dritten weitergegeben werden, an die der Lieferant Lieferungen \u00fcbertragen darf.<br>Der K\u00e4ufer erh\u00e4lt das nicht-exklusive Recht, Standardsoftware in unver\u00e4nderter Form mit den vereinbarten Leistungsmerkmalen f\u00fcr die vereinbarte Ausstattung zu nutzen. Der K\u00e4ufer darf ohne ausdr\u00fcckliche Zustimmung des Lieferanten zwei Sicherungskopien anfertigen.<br>Teillieferungen sind zul\u00e4ssig, soweit sie dem Lieferanten zumutbar sind. <\/p>\n<h3>II. Preis und Zahlungsbedingungen<\/h3>\n<p>Die Preise verstehen sich ab Werk ausschlie\u00dflich Verpackung und der nach geltendem Recht zu entrichtenden Umsatzsteuer. <br>Hat der Lieferant die Aufstellung oder Montage \u00fcbernommen, tr\u00e4gt der Besteller alle erforderlichen Nebenkosten zus\u00e4tzlich zum vereinbarten Vertragspreis, sofern nichts anderes vereinbart ist. <br>Zahlungen sind frei Zahlstelle des Lieferers zu leisten. <br>Der K\u00e4ufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderungen aufrechnen.<\/p>\n<h3>III. Zur\u00fcckbehaltung<\/h3>\n<p>Die Liefergegenst\u00e4nde (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum des Lieferanten bis zur vollst\u00e4ndigen Erf\u00fcllung s\u00e4mtlicher Forderungen, die dem Lieferanten aus der Gesch\u00e4ftsverbindung gegen den Besteller zustehen. \u00dcbersteigt der Wert aller Sicherungsrechte des Lieferanten den Wert aller gesicherten Forderungen um mehr als 20 %, wird der Lieferant auf Verlangen des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. <br>F\u00fcr die Dauer des Eigentumsvorbehalts ist dem K\u00e4ufer die Verpf\u00e4ndung oder Sicherungs\u00fcbereignung der Liefergegenst\u00e4nde untersagt, die Weiterver\u00e4u\u00dferung nur an Wiederverk\u00e4ufer im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang und nur unter der Bedingung zul\u00e4ssig, dass der Wiederverk\u00e4ufer Zahlung erh\u00e4lt seinen Abnehmer oder beh\u00e4lt sich das Eigentum vor, so dass das Eigentum erst nach Erf\u00fcllung seiner Zahlungsverpflichtung auf den Abnehmer \u00fcbergeht. <br>Bei Pf\u00e4ndungen oder sonstigen Eingriffen Dritter ist der Lieferer vom Besteller unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen. <br>Bei wesentlicher Nichterf\u00fcllung wesentlicher Vertragspflichten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferer berechtigt, die Ware nach Mahnung zur\u00fcckzunehmen. Der K\u00e4ufer ist zur Herausgabe der gekauften Ware verpflichtet. In der Zur\u00fccknahme, Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder Pf\u00e4ndung der Vorbehaltsware durch den Lieferanten liegt kein R\u00fccktritt vom Vertrag, es sei denn, der Lieferant erkl\u00e4rt dies ausdr\u00fccklich.<\/p>\n<h3>IV. Lieferzeit und Verz\u00f6gerung<\/h3>\n<p>Die Einhaltung der Lieferfrist setzt den rechtzeitigen Eingang aller vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Pl\u00e4nen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erf\u00fcllt, verl\u00e4ngert sich die Lieferfrist angemessen, es sei denn, der Lieferant hat die Verz\u00f6gerung zu vertreten. <br>Ist die Nichteinhaltung der Lieferfrist auf h\u00f6here Gewalt wie Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder auf \u00e4hnliche Ereignisse, z.B. Streik oder Aussperrung, so verl\u00e4ngert sich die Frist angemessen. <br>Hat der Lieferant einen Lieferverzug zu vertreten, so kann der Besteller, der glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist, eine vereinbarte Entsch\u00e4digung in H\u00f6he von 0,5 % f\u00fcr jede vollendete Woche des Verzugs verlangen, insgesamt jedoch nicht mehr als a insgesamt 5 % des Preises desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Verz\u00f6gerung nicht zweckdienlich verwendet werden konnte. <br>Schadensersatzanspr\u00fcche des Bestellers, die \u00fcber die in Ziff. IV.3. sind in allen F\u00e4llen des Lieferverzugs auch nach Ablauf einer dem Lieferer etwa gesetzten Nachfrist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht, soweit in F\u00e4llen des Vorsatzes oder der groben Fahrl\u00e4ssigkeit eine gesetzlich zwingende Haftung des Lieferanten besteht. Eine \u00c4nderung der Beweislast zum Nachteil des K\u00e4ufers ist hiermit nicht verbunden. Purchaser&#8217;s right to terminate the contract shall remain unaffected after the expiry of an extension granted to the Supplier that did not result in delivery.<br>If dispatch or delivery is delayed at Purchaser&#8217;s request by more than one month after notice was given of the readiness for dispatch, the Purchaser may be charged storage costs for each month thereafter to the amount of 0.5% of the price of the supplied goods but in no event shall the aggregate storage charges exceed a total of 5% of the price. Den Vertragspartnern bleibt der Nachweis h\u00f6herer oder niedrigerer Lagerkosten unbenommen.<\/p>\n<h3>V. Gefahren\u00fcbergang<\/h3>\n<p>Auch wenn eine Lieferung \u201efrachtfrei\u201c vereinbart wurde, geht die Gefahr wie folgt auf den K\u00e4ufer \u00fcber:<br>Ohne Montage oder Installation: Sobald die Ware an den Frachtf\u00fchrer \u00fcbergeben oder von diesem abgeholt wurde. Auf Wunsch und Kosten des K\u00e4ufers versichert der Lieferant die Lieferung gegen die \u00fcblichen Transportrisiken.<br>Mit Montage oder Installation: Am Tag der \u00dcbernahme in den eigenen Betrieb des K\u00e4ufers oder, sofern vereinbart, nach erfolgreichem Probebetrieb.<br>Bei Verz\u00f6gerungen durch den K\u00e4ufer: Wenn sich Versand, Lieferung, Beginn oder Abschluss der Montage oder Installation, die \u00dcbernahme in den Betrieb des K\u00e4ufers oder der Probebetrieb aus Gr\u00fcnden verz\u00f6gern, die im Verantwortungsbereich des K\u00e4ufers liegen \u2013 oder wenn der K\u00e4ufer die Lieferung aus anderen Gr\u00fcnden nicht annimmt \u2013 geht die Gefahr auf den K\u00e4ufer \u00fcber. <\/p>\n<h3>VI. Montage und Errichtung<\/h3>\n<p>Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gelten f\u00fcr Montage und Aufstellung folgende Bestimmungen:<\/p>\n<p>Der Besteller stellt auf eigene Kosten rechtzeitig zur Verf\u00fcgung:<br>alle Erdbewegungs- und Bauarbeiten und sonstigen nicht gewerbsm\u00e4\u00dfigen Nebenleistungen sowie die dazu erforderlichen Fach- und Hilfskr\u00e4fte, Materialien und Werkzeuge, <br>die f\u00fcr die Montage, Errichtung und Inbetriebnahme erforderlichen Ger\u00e4te und Materialien wie Ger\u00fcste, Hebezeuge etc., Kraft- und Schmierstoffe, <br>Energie und Wasser am Verbrauchsort, einschlie\u00dflich Anschl\u00fcsse, Heizung und Beleuchtung, <br>geeignete, trockene und verschlie\u00dfbare R\u00e4ume ausreichender Gr\u00f6\u00dfe auf der Baustelle f\u00fcr die Aufbewahrung von Maschinenteilen, Apparaten, Materialien, Werkzeugen usw. und angemessene Arbeits- und Aufenthaltsr\u00e4ume f\u00fcr das Montagepersonal einschlie\u00dflich angemessener sanit\u00e4rer Einrichtungen. Dar\u00fcber hinaus hat der Besteller alle Ma\u00dfnahmen zu treffen, die er zum Schutz des eigenen Eigentums treffen w\u00fcrde, um das Eigentum des Lieferanten und des Montagepersonals, Schutzkleidung und Schutzvorrichtungen zu sichern, die aufgrund besonderer Gegebenheiten auf der Baustelle erforderlich sind. <br>Vor Beginn der Aufstellung bzw. Montage hat der Besteller alle erforderlichen Angaben \u00fcber die Lage verdeckt gef\u00fchrter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder \u00e4hnlicher Anlagen sowie die erforderlichen Angaben \u00fcber Statik und bauliche Gegebenheiten unaufgefordert zur Verf\u00fcgung zu stellen .<br>Vor Beginn der Montage oder Montage m\u00fcssen die f\u00fcr die Aufnahme der Arbeiten erforderlichen Materialien und Einrichtungen auf der Baustelle bereitgestellt und alle Vorbereitungen so weit fortgeschritten sein, dass die Montage oder Montage vereinbarungsgem\u00e4\u00df begonnen und ohne Unterbrechung durchgef\u00fchrt werden kann. Zufahrtswege und das Gel\u00e4nde selbst m\u00fcssen eben und frei sein.<br>Verz\u00f6gert sich die Aufstellung, Aufstellung oder Inbetriebnahme durch Umst\u00e4nde, die der Lieferer nicht zu vertreten hat, so tr\u00e4gt der Besteller die Kosten f\u00fcr Wartezeiten und etwa erforderliche zus\u00e4tzliche Reisen des Lieferers oder des Montagepersonals in angemessenem Umfang.<br>Der Besteller hat dem Lieferer in w\u00f6chentlichen Abst\u00e4nden die geleisteten Arbeitsstunden des Montagepersonals zu bescheinigen und den Abschluss der Montage, Aufstellung oder Inbetriebnahme unverz\u00fcglich schriftlich zu best\u00e4tigen.<br>Verlangt der Lieferant nach Fertigstellung die Abnahme der Lieferungen, wird diese vom Besteller innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung des Lieferanten durchgef\u00fchrt, andernfalls gilt die Abnahme als erfolgt. Der Abnahme steht es auch gleich, wenn die Lieferungen nach Abschluss einer etwa vereinbarten Testphase in Gebrauch genommen werden.<\/p>\n<h3>VII. Anlieferung<\/h3>\n<p>Lieferungen, auch mit geringf\u00fcgigen M\u00e4ngeln, sind vom Besteller entgegenzunehmen.<\/p>\n<h3>VIII. Garantie<\/h3>\n<p>F\u00fcr M\u00e4ngel, die das Fehlen ausdr\u00fccklich zugesicherter Eigenschaften beinhalten, haftet der Lieferant wie folgt:<\/p>\n<p>Teile oder Leistungen, deren Brauchbarkeit mehr als nur unerheblich beeintr\u00e4chtigt wird, wird der Lieferant innerhalb von 24 Monaten ab Gefahr\u00fcbergang \u2013 unabh\u00e4ngig von der Betriebsdauer \u2013 aufgrund von Umst\u00e4nden, die die bereits vor Gefahr\u00fcbergang bestanden. <br>Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche verj\u00e4hren in 24 Monaten ab Anzeige des Mangels. Die Anzeige des Mangels ist dem Lieferanten unverz\u00fcglich schriftlich zu machen. Im Falle einer M\u00e4ngelr\u00fcge kann die Zahlung des K\u00e4ufers im angemessenen Verh\u00e4ltnis zum festgestellten Mangel zur\u00fcckgehalten werden. <br>Handelt es sich bei dem Vertrag um einen Betrieb des K\u00e4ufers, so kann der K\u00e4ufer Zahlungen nur zur\u00fcckhalten, wenn die Berechtigung der geltend gemachten Beanstandung zweifelsfrei festgestellt werden kann. <br>Zur M\u00e4ngelbeseitigung ist dem Lieferer angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben. Werden ihm diese verweigert, trifft den Lieferanten keine M\u00e4ngelhaftung. <br>Verstreicht eine dem Lieferer gesetzte angemessene Nachfrist fruchtlos, ist der Besteller berechtigt, R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrages oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen. <br>Die Gew\u00e4hrleistung erstreckt sich nicht auf nat\u00fcrliche Abnutzung oder Sch\u00e4den, die nach Gefahr\u00fcbergang durch fehlerhafte oder nachl\u00e4ssige Behandlung, \u00fcberm\u00e4\u00dfige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Verarbeitung, ungeeigneten Baugrund oder durch besondere \u00e4u\u00dfere Einfl\u00fcsse, die nach dem Vertrag nicht zu vertreten sind, entstehen oder entstehen nicht reproduzierbare Softwarefehler. The warranty does not cover modifications or repairs carried out improperly by the Purchaser or by third parties.<br>The warranty period for repairs or replacement Supplies (of goods or services) shall be 6 months. Es ist das sp\u00e4tere der folgenden: (1) 6 Monate ab dem Datum der Reparatur oder des Austauschs; oder (2) die verbleibende Dauer der urspr\u00fcnglichen Gew\u00e4hrleistungsfrist f\u00fcr die Lieferungen. F\u00fcr diejenigen Teile, die aufgrund einer Betriebsunterbrechung nicht bestimmungsgem\u00e4\u00df genutzt werden k\u00f6nnen, verl\u00e4ngert sich die Gew\u00e4hrleistungsfrist um die Dauer der durch die Reparatur oder Ersatzlieferung verursachten Unterbrechung.<br>Die in den Abs\u00e4tzen 1, 2 und 7 genannten Fristen gelten nicht, soweit l\u00e4ngere Fristen gesetzlich, insbesondere gem\u00e4\u00df \u00a7 638 BGB, vorgesehen sind. <br>Soweit nicht vorstehend geregelt, sind sonstige Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des Bestellers gegen den Lieferer und dessen Erf\u00fcllungsgehilfen ausgeschlossen. Ziffer XI (Weitergehende Haftung) bleibt jedoch unber\u00fchrt.<\/p>\n<h3>IX. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrecht<\/h3>\n<p>Macht ein Dritter wegen der Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts (nachfolgend \u201eSchutzrechte\u201c genannt) durch vom Lieferanten gelieferte und vertragsgem\u00e4\u00df genutzte Produkte berechtigte Anspr\u00fcche gegen den K\u00e4ufer geltend, haftet der Lieferant gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer wie folgt:<br>Nach eigener Wahl und auf eigene Kosten wird der Lieferant entweder das Nutzungsrecht f\u00fcr das Produkt erwirken, das Produkt so ab\u00e4ndern, dass eine Verletzung der Schutzrechte nicht mehr besteht, oder das Produkt ersetzen. Ist dem Lieferanten dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht m\u00f6glich, hat er das Produkt zur\u00fcckzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten.<br>Die vorstehenden Verpflichtungen des Lieferanten bestehen nur unter der Voraussetzung, dass der K\u00e4ufer den Lieferanten unverz\u00fcglich schriftlich \u00fcber die vom Dritten geltend gemachten Anspr\u00fcche informiert, keine Anerkennung einer Rechtsverletzung abgibt und s\u00e4mtliche Abwehrma\u00dfnahmen sowie Vergleichsverhandlungen dem Lieferanten vorbehalten bleiben.  Stellt der Besteller die Nutzung der Ware aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gr\u00fcnden ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist. <br>Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers sind ausgeschlossen, wenn er eine Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.<br>Anspr\u00fcche des Bestellers sind ferner ausgeschlossen, wenn die Schutzrechtsverletzung durch besondere Vorgaben des Bestellers, durch eine f\u00fcr den Lieferer nicht vorhersehbare Verwendung des Produkts oder dadurch verursacht wurde, dass das Produkt vom Besteller ver\u00e4ndert oder nicht zusammen mit anderen Produkten verwendet wurde vom Lieferanten bereitgestellt.<br>Weitergehende Anspr\u00fcche gegen den Lieferanten sind ausgeschlossen. Ziffer XI (Weitergehende Haftung) bleibt jedoch unber\u00fchrt, ebenso wie das Recht des K\u00e4ufers, den Vertrag zu k\u00fcndigen.<\/p>\n<h3>X. Unm\u00f6glichkeit der Leistung, Vertragsschluss<\/h3>\n<p>Wird dem Lieferer die Lieferung aus Gr\u00fcnden unm\u00f6glich, die er zu vertreten hat, so ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, jedoch beschr\u00e4nkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der ihm zusteht wegen der Unm\u00f6glichkeit nicht bestimmungsgem\u00e4\u00df verwendet werden kann. Dies gilt nicht, soweit in F\u00e4llen des Vorsatzes, der groben Fahrl\u00e4ssigkeit oder der anf\u00e4nglichen Unm\u00f6glichkeit zwingend gehaftet wird. Eine \u00c4nderung der Beweislast zum Nachteil des K\u00e4ufers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des K\u00e4ufers, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, bleibt unber\u00fchrt.<br>Wenn unvorhersehbare Ereignisse im Sinne von Abschnitt IV, Absatz 2 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung wesentlich ver\u00e4ndern oder den Betrieb des Lieferanten erheblich beeintr\u00e4chtigen, wird der Vertrag unter Ber\u00fccksichtigung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht dem Lieferer das Recht zu, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Will der Lieferer von diesem K\u00fcndigungsrecht Gebrauch machen, wird er den Besteller unverz\u00fcglich nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses schriftlich benachrichtigen. Dies gilt auch dann, wenn mit dem Besteller zun\u00e4chst eine Verl\u00e4ngerung der Lieferzeit vereinbart war.<\/p>\n<h3>XI. Weitere Haftung<\/h3>\n<p>Soweit nicht vorstehend geregelt, sind sonstige Schadensersatzanspr\u00fcche des K\u00e4ufers ausgeschlossen, gleich ob sie auf positiver Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, Gew\u00e4hrleistungsverletzung, unerlaubter Handlung oder sonstiger Rechtsgrundlage beruhen. Dieser Ausschluss gilt nicht, wenn z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz oder in F\u00e4llen des Vorsatzes, der groben Fahrl\u00e4ssigkeit, des Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder der wesentlichen Nichterf\u00fcllung vertragswesentlicher Pflichten zwingend gehaftet. Die Schadensersatzhaftung f\u00fcr die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch au\u00dfer in den F\u00e4llen des Vorsatzes oder der groben Fahrl\u00e4ssigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine \u00c4nderung der Beweislast zum Nachteil des K\u00e4ufers ist mit dieser Beschr\u00e4nkung nicht verbunden.<\/p>\n<h3>XII. Wahl des Forums<\/h3>\n<p>ChatGPT says: Ist der K\u00e4ufer Kaufmann, so ist Gerichtsstand f\u00fcr alle Streitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertrag ergeben, nach Wahl des Lieferanten der Sitz des Haupt- oder Zweigb\u00fcros des Lieferanten. Alle aus dem Vertrag entstehenden Rechtsbeziehungen unterliegen dem deutschen Recht unter Ausschluss des \u00dcbereinkommens der Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf (CISG).<\/p>\n<h3>XIII. G\u00fcltigkeit des Vertrages<\/h3>\n<p>Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen \u00fcbrigen Teilen verbindlich, es sei denn, das Festhalten an dem Vertrag w\u00fcrde eine unzumutbare H\u00e4rte f\u00fcr eine Partei bedeuten.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) Gesch\u00e4ftsbedingungen I. Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Der Umfang der Lieferungen oder Leistungen (nachfolgend \u201eLieferungen\u201c genannt) ergibt sich aus den schriftlichen Erkl\u00e4rungen beider Vertragsparteien. Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Bestellers gelten nur, wenn sie vom Lieferer oder Dienstleister (nachfolgend \u201eLieferant\u201c genannt) ausdr\u00fccklich schriftlich anerkannt werden.An Kostenvoranschl\u00e4gen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (nachfolgend \u201eUnterlagen\u201c genannt) beh\u00e4lt sich der Lieferer [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":23,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":130,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"elementor_header_footer","meta":{"_acf_changed":false,"content-type":"","footnotes":""},"class_list":["post-8726","page","type-page","status-publish","hentry"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.2wcom.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/8726","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.2wcom.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.2wcom.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.2wcom.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/23"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.2wcom.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=8726"}],"version-history":[{"count":10,"href":"https:\/\/www.2wcom.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/8726\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":16498,"href":"https:\/\/www.2wcom.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/8726\/revisions\/16498"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.2wcom.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=8726"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}